München, 06.07.2016 Unter „Pilot“ stellen sich viele den Kapitän vor, der vorne aus dem Cockpit nette Ansprachen hält und die Passagiere auf ihren Flügen begrüßt. Doch es gibt verschiedene Bezeichnungen für Piloten und ihre Lizenzen. Faktoren, wie Kosten, Flugstunden, Erfahrung und Größe der Flugzeuge stellen die Unterschiede der einzelnen Lizenzen dar. GPL (Glider Pilot Licence) […]

München, 06.07.2016

Unter „Pilot“ stellen sich viele den Kapitän vor, der vorne aus dem Cockpit nette Ansprachen hält und die Passagiere auf ihren Flügen begrüßt. Doch es gibt verschiedene Bezeichnungen für Piloten und ihre Lizenzen. Faktoren, wie Kosten, Flugstunden, Erfahrung und Größe der Flugzeuge stellen die Unterschiede der einzelnen Lizenzen dar.

GPL (Glider Pilot Licence) – Segelfluglizenz
Diese Lizenz erlaubt es dem Flugzeugführer eigenverantwortlich ein Segelflugzeug zu führen. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn beträgt 14 Jahre und bei Lizenzerwerb 16 Jahre. Wer also früh das Fliegen lernen und Erfahrung sammeln möchte, ist mit der GPL gut aufgehoben. Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden und besteht aus theoretischen Fächern, wie z.B. Aerodynamik, Meteorologie, Navigation und menschliches Leistungsvermögen. Eine weitere Voraussetzung ist das Tauglichkeitszeugnis II, die durch einen Fliegerarzt ausgestellt werden kann.

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Foto: Boger

SPL (Sport Pilot Licence) – Sportpilotenlizenz
Die SPL ist unterteilt in Unterlizenzen, die entweder das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen, von leichten Luftsportgeräten, von Tragschraubern oder von Fallschirmen erlaubt. Der Bewerber sollte mindestens 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn und 17 Jahre bei Lizenzerwerb sein. Im Gegensatz zur GPL muss hier eine Mindestflugzeit von 30 Flugstunden absolviert werden. Der andere große Unterschied zur GPL ist die Benutzung von motorisierten Luftsportgeräten, d.h. mit dieser Lizenz ist man, im Gegensatz zu Segelflugzeugen, unabhängig von der Thermik unterwegs.

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PPL (Private Pilot Licence) – Privatpilotenlizenz
Der erste große Schritt in die Berufsfliegerei ist mit dem Absolvieren der PPL getan, denn diese ist meistens notwendig, um die großen Passagierflugzeuge fliegen zu können. Aber auch Hobby- und Freizeitflieger haben mit der Privatpilotenlizenz viel Spaß. Dieser Schein erlaubt es dem Piloten einmotorige Propellerflugzeuge bis zu einem Fluggewicht von 2.000 kg zu führen. Voraussetzung hierfür ist das Mindestalter von 16 Jahren bei Ausbildungsbeginn und 17 Jahre bei dem Erwerb der Lizenz. In der Praxisausbildung muss der Flugschüler mindestens 45 Flugstunden absolviert haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das Tauglichkeitszeugnis II muss hier ebenfalls vorliegen.

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CPL (Commercial Pilot Licence) – Berufspilotenlizenz
Mit der CPL beginnt die Berufsfliegerei. Dies bedeutet, dass der Pilot Flüge mit gewerblichem Zweck durchführen kann. Bezahlte Rundflüge, Geschäfts- und Cargoflüge gehören zum Alltag eines CPL-Piloten. Voraussetzungen für eine CPL ist die Tauglichkeitsklasse I, ein englisches Funksprechzeugnis, mindestens 200 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf einem Motorflugzeug und die dazugehörigen theoretischen Inhalte.

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ATPL (Air Transport Pilot Licence) – Verkehrspilotenlizenz
Diese Lizenz ist der letzte Schritt in die Berufsfliegerei. Sie befähigt einen Piloten in einer Fluggesellschaft zu fliegen und alle großen Flugzeuge, wie zum Beispiel Boeing oder Airbus, führen zu dürfen. Zunächst ist man als „Co-Pilot“ eingesetzt. Wenn man die nötige Erfahrung (mindestens 1500 Flugstunden) gesammelt hat, darf man als verantwortlicher Kapitän Platz im Cockpit nehmen. Dies ist meistens das Ziel aller Piloten und stellt die größte Herausforderung in der Karriere eines Piloten dar.

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Foto: Airbus

Quelle: Boger, Aeroscope, AOPA