Berlin/Karlsruhe, 12. Dezember 2017 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vier Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Hauptstadtflughafen BER nicht zur Entscheidung angenommen. Die Trennung zwischen Baugenehmigung und der Festlegung der Flugrouten sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Gerichts. Auch sei es zulässig gewesen, die Lärmbetroffenheit der Anwohner mit Hilfe einer […]

Berlin/Karlsruhe, 12. Dezember 2017

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vier Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Hauptstadtflughafen BER nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Trennung zwischen Baugenehmigung und der Festlegung der Flugrouten sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Gerichts. Auch sei es zulässig gewesen, die Lärmbetroffenheit der Anwohner mit Hilfe einer Grobplanung mit zeitversetzten statt gleichzeitigen Starts von den beiden Pisten abzuschätzen. Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2006 mangels Erfolgsaussichten nicht angenommen.